Leistungen
bei Krampfadern

Diagnostik und Behandlung von Krampfadern

Anhand der klinischen Untersuchung und der Duplexuntersuchung können wir eine Aussage über die Schwere Ihres Krampfaderleidens treffen.

In Zusammenschau aller Befunde und unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebensumstände können wir gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Therapiekonzept erstellen. Entweder raten wir zu einem konservativem Vorgehen mit dem regelmäßigen Tragen von Kompressionsstrümpfen oder wir planen die operativen Sanierung der Krampfadern.

Operative Krampfaderbehandlung

Wir können Ihnen eine operative Krampfaderbehandlung als ambulanten Eingriff in eigenen Operationsräumen anbieten.

Das klassische Operationsverfahren im Sinne einer Stripping-OP hat auch heute noch seinen etablierten Stellenwert. Ein neueres Verfahren ist z.B. die Ausschaltung der Stammvarikose mittels Laserchirurgie.

Welche Operationsmethode für Sie die geeignete ist, werden wir mit Ihnen gemeinsam festlegen.

LRR

Bei der LRR handelt es sich um eine Screeningmethode zur Funktionsbeurteilung des venösen Gefäßsystems. Insbesondere werden Störungen der Klappenfunktion (krankhafter Rückfluss in die Venen der Beine) und der Pumpfunktion der Unterschenkelmuskeln (Rücktransport des Blutes zum Herzen) erkannt.

Das LRR kann auch zur Verlaufs-, bzw. Erfolgskontrolle nach Eingriffen am Venensystem eingesetzt werden.

Verödungstherapie

Selbstverständlich sind wir auch ein kompetenter Berater in Sachen Verödungstherapie von Besenreisern und kleineren Krampfadern.

Weitere Gesundheitsinfos:

Krampfadern

Weitere Praxisinfos:

Operationen

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie mehr Informationen?

Gern informieren wir Sie in einem persönlichen, unverbindlichen Gespräch über die Behandlung und die Kosten. Bitte sprechen Sie uns an!

Wie Sie wissen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht alle ärztlichen Leistungen. Zu diesen individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) gehören auch Eingriffe, die aus medizinischer Sicht zwar nicht notwendig sind, die jedoch für den Patienten durchaus eine Einschränkung des Wohlbefindens und des Aussehens darstellen oder dennoch Schmerzen verursachen und die Lebensqualität vermindern. Diese Leistungen sind Selbstzahlerleistungen und nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt.