Leistungen
bei Besenreisern

Besenreiserbehandlung

Besenreiser und retikuläre Varizen sind kosmetisch störend, haben aber keinen Krankheitswert.

Zur Beseitigung dieser, sehr oberflächlich unter der Haut liegenden Venen gibt es verschiedene Verfahren (Laser, Diathermie, Sklerosierung). Wir bevorzugen das Verödungsverfahren (Sklerosierung), da wir glauben, damit bessere Ergebnisse zu erzielen.

Bei der Verödung von Besenreisern wird mit einer äußerst feinen Nadel ein Medikament in die Gefäßveränderungen gespritzt, so dass diese durch die Verdrängung des Blutes und das Auslösen einer Entzündungsreaktion verschwinden. Die Behandlung ist fast schmerzfrei Komplikationen sind extrem selten.

Die Kosten für diese Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern nicht übernommen, so dass diese „individuelle Gesundheits-Leistung“ (iGeL) vom Patienten selbst bezahlt werden muss.

Da Besenreiser gelegentlich auch äußeres Zeichen einer Venenerkrankung sein können, führen wir vor der Behandlung immer eine Gefäßultraschall-Untersuchung durch, um Veränderungen mit Krankheitswert auszuschließen.

Dauer der Behandlung

‍Kleinere Befunde entfernen wir in einer Sitzung, bei größeren Befunden sind oft mehrere Termine notwendig, die meist im Abstand einer Woche erfolgen. Die Behandlung selbst dauert wenige Minuten

Nachbehandlung

Bei kleineren Befunden wird nach der Sklerosierung ein leichter Kompressionsverband für 1-2 Tage angelegt. Sind mehrere Sitzungen notwendig, empfehlen wir meist das Tragen eines medizinischen Kompressionsstrumpfes bis zum Ende der Behandlung zur Verbesserung des kosmetischen Ergebnisses.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie mehr Informationen?

Gern informieren wir Sie in einem persönlichen, unverbindlichen Gespräch über die Behandlung und die Kosten. Bitte sprechen Sie uns an!

Wie Sie wissen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht alle ärztlichen Leistungen. Zu diesen individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) gehören auch Eingriffe, die aus medizinischer Sicht zwar nicht notwendig sind, die jedoch für den Patienten durchaus eine Einschränkung des Wohlbefindens und des Aussehens darstellen oder dennoch Schmerzen verursachen und die Lebensqualität vermindern. Diese Leistungen sind Selbstzahlerleistungen und nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt.